AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Angebot1.
Das Angebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden. Dieses beinhaltet die
theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die
Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu
Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung,
Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
2. Die Aufnahme des
Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung
mit der Trainerin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des
Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch
die Trainerin festgestellt. Die Trainer ist berechtigt, bei
Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue
Gruppe zuzuweisen.
3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur
Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende
Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde.
4. Der Unterricht erfolgt als Besuch bei den Kunden zu Hause oder an zuvor vereinbarten Treffpunkten.
1) Die Trainerin hat für Ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Trainerin und dem Kunden vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste von Hundeshule Teamtraining aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder - Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Honorare sind vor jedem Termin von dem Kunden innerhalb vor dem Training auf das Geschäftskonto zu überweisen, spätestens aber mit Beginn des Trainings.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Kunde unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Kunde 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Trainerin verlangt werden.
4) Wird ein Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Anreise, Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
III. Pflichten des Kunden1.
Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend
haftpflichtversichert und geimpft ist. Bei Welpen genügt ein
altersgemäßer Impfschutz. Auf Verlangen hat der Kunde
Anmeldebescheinigung, Police der Haftpflichtversicherung und Impfpass
vorzuzeigen.
2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
3.
Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin bei
Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der
Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder
Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde
zu informieren.
4. Ebenfalls ist der Trainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
5.
Die Trainerin ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von
der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall,
dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung
der Trainerin nicht vollumfänglich erbringt.
6. Im Falle eines
berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch
bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des
Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses - soweit ein
entsprechendes Angebot besteht - nachzuholen.
1.
Eine Haftung der Trainerin für Sach- Vermögensschäden oder Verletzung
von Personen gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei
denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
2. Der Kunde
übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf
Veranlassung der Trainerin handelt und/oder sich auf dem
Schulungsgelände befindet.
3. Soweit der Kunde durch die Trainerin
aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der
Kunde allein die Verantwortung hierfür.
1.
Die Trainerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des
Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen
Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner
Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen
Voraussetzungen orientieren.
2. Der Kunde wurde ausführlich darüber
belehrt, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter
Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
Unterlagen in analoger oder digitaler Form sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
VII. Speicherung von Daten- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das die Kontaktdaten, bis zum schriftlichen Widerruf des Kunden von Julia Möhring gespeichert werden dürfen. Dies dient lediglich für die Kontaktaufnahme per Telefon, Mobil, E-mail, Messangers und Post.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Video- oder Fotoaufzeichnungen, die Julia Möhring von Hund und Halter zur Analyse erstellt bzw. erstellen lässt, von Julia Möhring gespeichert werden dürfen. Für Veröffentlichung und Nutzung in anderen Zusammenhängen als zur Analyse mit dem Kunden, wird eine separate Genehmigung von mir vom Kunden eingeholt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.